- 3709 - 1317. o. T. o. O. H(einrich), Bischof von Breslau, appellirt an den päpstlichen Stuhl, nachdem H(einrich), Archidiakon, und Jo(hann) . . als Executoren einer päpstlichen Provision den Kleriker Ny(kolaus) in den Besitz der Pfarrkirche zu Swyn seiner Diözese (Schweinhaus, Kr. Bolkenhain, weiter unten im Text heisst es dann aber Stein, was dann auch wieder auf mehrere Orte gedeutet werden könnte) gesetzt, obgleich die Provision auf eine Pfarre mit 25 Mk. beschränkt war, während diese 40 Mk. einträgt, und ohne dass sie bereit wären, ihren Fehler gutzumachen. Aus dem Formelbuch des Arnold von Protzan mitgeth. von Wattenbach im Cod. dipl. Sil. V, Seite 117. Diese undatirte Urk. hat lediglich aus dem Grunde an dieser Stelle ihre Einreihung gefunden, weil in der vorhergehenden Urk. der Pfarrer von Schweinhaus erwähnt wird. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 18, 1898; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1316 - 1326. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke. |